Selbstverpflichtungserklärung

 

Selbstverpflichtungserklärung des Jugendauslandshilfeprojekts Neue Horizonte

 

- zur Einhaltung der Qualitätsstandards

 

Als stationäre Einrichtung der Jugendauslandshilfe erbringen wir unsere angebotenen Leistungen stets mit gleichbleibend hoher Qualität. Das theoretische Fundament unseres Handelns gegenüber den uns anvertrauten Jugendlichen basiert auf Wertschätzung, Achtung, Gerechtigkeit, Empathie und Nachhaltigkeit.

Wir zollen den im Projekt lebenden Jugendlichen unseren Respekt, ermöglichen ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung und achten ihre Integrität und Autonomie.

Wir, die Leitungskräfte und Mitarbeiter der Jugendauslandshilfemaßnahme Neue Horizonte, erklären hiermit, den Jugendlichen stets wertschätzend und annehmend gegenüber zu treten und die im Leitbild enthaltenen pädagogischen Grundsätze sowie die untenstehenden Qualitäts-standards konstant einzuhalten.

 

 

Qualitätsstandards im Hinblick auf die uns anvertrauten Jugendlichen:

 

Die Jugendlichen kommen freiwillig in das Projekt Neue Horizonte. Dies bestätigen sie durch ihre Unterschrift auf der Hilfevereinbarung (Hilfeplan), welche(r) vor ihrer Ankunft bei Neue Horizonte in Deutschland zwischen Träger, Jugendamt, Jugendlichem und dessen Sorgeberechtigten abgeschlossen wird.

 

 

Wir unterstützen alle Jugendlichen stets ressourcen- und zielorientiert bei ihrem persönlichen Fortkommen und der Erreichung ihrer im Hilfeplan vereinbarten Ziele.

 

 

Im Interesse der bestmöglichen Betreuung verpflichtet Neue Horizonte sich, eine stets individuell angepasste Unterstützung für die Jugendlichen sicherzustellen. Dabei – und um den Jugendlichen Zugang zu ihrem neuen Lebensfeld im Sinne der Integration zu ermöglichen –kooperieren wir mit Anbietern sozialer Dienstleistungen oder inländischen Gemeinde-institutionen (Sportvereine, Vereine, Volkshochschulen etc.).

 

 

Neue Horizonte verfügt über institutionalisierte Formen der Beteiligung. Die Rahmenbedingungen und Strukturen wurden konzeptionell so ausgestaltet, dass den im Projekt lebenden Jugendlichen Teilhabe und Mitspracherecht bei den sie betreffenden Angelegenheiten gewährt wird und sie ihre Vorstellungen aktiv einbringen können.

 

 

Qualitätsstandards im Hinblick auf das Leitungs- und Betreuungspersonal:

 

Alle Betreuer, die bei Neue Horizonte beschäftigt sind, sind verpflichtet, vor ihrem ersten Dienstantritt ein erweitertes Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis vorzulegen.

 

 

Für Leitungskräfte und Mitarbeiter liegen Funktionsbeschreibungen vor, die deren Aufgaben und Verantwortungsbereiche beschreiben. Bei Neue Horizonte werden in der Regel nur Mitarbeiter eingesetzt, die über eine pädagogische Ausbildung gemäß § 72 SGB VIII und weitreichende Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bzw. in der Jugendhilfe verfügen. Nach § 72 SGB VIII können in begründbaren Fällen auch Mitarbeiter tätig werden, die aufgrund besonderer, nachgewiesener Erfahrung in der sozialen Arbeit, hier insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe, für die Betreuungsaufgaben geeignet sind. Neu einzustellende Mitarbeiter müssen darüber hinaus grundsätzlich eine mehrtägige Arbeitsprobe zur Feststellung ihrer persönlichen Arbeitsweise und Eignung abgeben.

 

 

Bei Neue Horizonte werden ausschließlich Mitarbeiter beschäftigt, die über sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen und, wenn möglich, kundig in der Anwen-dung der Landessprache sind. Ferner besitzen sie Einblick in die kulturellen Besonderheiten und rechtlichen Bedingungen des Gastlandes.

 

 

Neue Horizonte veranstaltet regelmäßig stattfindende Teamsitzungen, deren Teilnahme für alle Mitarbeiter verpflichtend ist. Um zielgerecht über Arbeitsentwicklungen und Teamprozesse reflektieren zu können, werden bei Bedarf sowohl kollegiale Fallberatung als auch Supervision als systematisch feststehendes Attribut zur Qualifizierung des beruflichen Handelns eingesetzt. Wir unterstützen unsere Mitarbeiter jederzeit bei Fragen hinsichtlich ihres pädagogischen Tuns und achten darauf, sie in ihrer Handlungssicherheit zu stärken.

 

 

Alle Mitarbeiter haben jederzeit die Möglichkeit, die Führungskräfte und/oder fachkundige Kollegen um hilfebezogene Unterstützung zu bitten und diese in Anspruch zu nehmen.

 

 

Die Mitarbeiter tun ihr Möglichstes, um herannahende Krisen so früh wie möglich zu erkennen, diesen fachkundig zu begegnen und den Jugendlichen aufzufangen. Sollte während einer Krisensituation oder bei der täglichen Ausübung der Arbeit ersichtlich werden, dass die Schwere eines - wie auch immer gearteten - Problems des Jugendlichen die Hilfskompetenz des zuständigen Betreuers übersteigt, wird die hausinterne psychologische Beratung hinzugezogen.

 

 

Im Falle von Krankheit oder Urlaub des zuständigen Betreuers wird die durchgängige Betreuung des Jugendlichen durch eine angemessene und mit dem Fall vertraute Vertretungsperson garantiert.

 

 

Qualitätsstandards im Hinblick auf Fallführung und Datenschutz:

 

 

Die pädagogische Fallführung liegt grundsätzlich bei einer Fachkraft mit entsprechender Fachausbildung, wenn möglich, bei einem Mitarbeiter mit einer sozialarbeiterischen oder sozial-pädagogischen Profession und entsprechender Berufserfahrung. Die fallführende Person ist fortwährend über den aktuellen Hilfeprozess des jeweiligen Jugendlichen informiert, die Dokumentation wird zeitnah entsprechend modifiziert. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt der Aufnahme des Jugendlichen im Projekt und erfolgt in standardisierter Form. Die fallführende Person kann sowohl Träger und Jugendamt, als auch den Personensorgeberechtigten jederzeit Auskunft über den aktuellen Betreuungsverlauf des Jugendlichen geben.

 

 

Der Entwicklungsbericht, indem der aktuelle Verlauf hinsichtlich der Umsetzung der im Hilfeplan vereinbarten Ziele fortgeschrieben wird, wird dem zuständigen Träger in einem zuvor festgelegten Rhythmus vorgelegt, spätestens jedoch alle sechs Monate.

 

 

Die für die Fallführung erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der fachlichen Dokumentation verwendet und sind vor dem Zugriff unbefugter Personen gesichert. Eine Weitergabe an Dritte, nicht dem Hilfeprozess zugehörigen Personen, ist nicht zulässig, sie bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Jugendlichen. Letzteres gilt nicht im Falle einer akuten Gefährdungssituation. Alle Mitarbeiter werden über die geltenden Datenschutz-bestimmungen in Kenntnis gesetzt, zudem sind diese fester Bestandteil des Dienst-leistungsvertrags.

 

 

Bei Anpassungen und Modifizierungen des Hilfeplans werden stets die persönlichen Stellungnahmen des Jugendlichen sowie die seines Betreuers berücksichtigt. Jegliche Änderung des Hilfeplans bedarf der Zustimmung aller Beteiligten.

 

Qualitätsstandards im Hinblick auf Transparenz, Erreichbarkeit und Leitlinien:

 

 

Um Transparenz nach außen und andauernde Steigerung der Qualitätsstandards zu gewährleisten, übermitteln wir auf Anfrage unsere jeweils aktuellen Konzepte und Leitlinien Erziehungsberechtigten, Trägern der Jugendhilfe, Jugendämtern und anderen interessierten Privat- und öffentlichen Personen. Durch diese Vorgehensweise werden der Öffentlichkeit – im Sinne der Transparenz – Einblicke über das Betreuungsangebot und die jeweiligen Arbeitsansätze gestattet.

 

 

Die telefonische Erreichbarkeit wird durch die Einhaltung fester Bürozeiten gewährleistet, außerhalb dieser Zeiten werden Anrufe von einem Anrufbeantworter entgegengenommen. Zudem stellt die Projektleitung eine telefonische Tag-und-Nacht-Erreichbarkeit für Not- und Krisenfälle bereit.

 

 

Für jeden Jugendlichen wird ein schriftliches Dokument angelegt, welches der Betreuer bei Ausflügen o. ä. mit dem entsprechenden Jugendlichen stets mit sich zu führen hat. Dieses Dokument dient der Legitimation spanischen Behörden gegenüber. Darüber hinaus erhält jeder Mitarbeiter, ebenfalls zu Legitimationszwecken, einen Betreuungsausweis.

 

 

Im Sinne der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung erstellt Neue Horizonte in regelmäßigen Abständen Dokumente, die die aktuellen Handlungsleitlinien, Sicherheitsbestimmungen und Regelungen des Krisen-, Konflikts-, und Beschwerdemanagements sowie den Verhaltenskodex des Hauses beschreiben. Diese werden allen Mitarbeitern zugänglich gemacht, weiterhin werden alle Mitarbeiter zu deren Einhaltung befähigt und angehalten.

 

 

Qualitätsstandards im Hinblick auf Grenzen und Schutz des Jugendlichen:

 

Die Umsetzung der Kinderrechte nach deren Festlegung in den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, der UN-Kinderrechtskonvention und dem SGB VIII erachten wir als fortlaufende Bestimmung unserer stationären Jugendauslandshilfeeinrichtung.

 

 

Wir nehmen die in den oben aufgeführten Gesetzen Rechte der Kinder und Jugendlichen wahr und richten unser pädagogisches Handeln danach aus.

 

 

Kein Jugendlicher darf in irgendeiner Weise, weder von den zuständigen Betreuern, noch von anderen, mit ihm lebenden Jugendlichen oder sonstigen Personen in irgendeiner Weise verbal oder körperlich belästigt, ausgebeutet, vernachlässigt, diskriminiert oder misshandelt werden, weder in sexueller noch in irgendeiner anderen, gewalttätigen oder schadenszufügenden Weise. Sollte ein solches Vorkommen von einem Betreuer dennoch beobachtet werden, ist dieses sofort zu unterbinden und die Projektleitung zu benachrichtigen. Die Projektleitung verpflichtet sich, Vorfälle, bei denen eine massive Grenzverletzung des Jugendlichen auftritt, an die aufsichtsführenden Stellen weiterzuleiten und gegebenenfalls, nach sorgfältiger Überlegung hinsichtlich des Opferschutzes, polizeilich anzuzeigen.

 

 

Die Mitarbeiter sind in der Einhaltung der häuslichen Verhaltensregeln geschult und werden durch die Leitungskräfte und in- und externe Weiterbildungen fortlaufend für die obenstehenden Themen sensibilisiert und in ihrem professionellem Handeln und Erkennen gestärkt.

 

 

Die Mitarbeiter von Neue Horizonte werden dazu angehalten, die Privat- und Intimsphäre der einzelnen Jugendlichen im Rahmen des gestellten Hilfeauftrags sicherzustellen und zu respektieren. Sie werden bezüglich der Einhaltung der privaten Grenzen geschult und können dazu Rücksprache mit der Projektleitung und der hausinternen Psychologin halten. Weiterhin haben sie die Möglichkeit, auf bestehende Handlungsleitlinien zum Thema zurückgreifen, um Handlungssicherheit und Orientierung zu erhalten.

 

Alle im Projekt Neue Horizonte durchgeführten pädagogischen Maßnahmen und Entscheidungen müssen stets verhältnismäßig und fachlich begründbar sein.