KONSULTATIONSVERFAHREN

 

Grundsätzlich ist die Durchführung des Konsultationsverfahrens für Spanien möglich!

 

Clearing- und Auszeitprojekte sowie Reiseprojekte von einer Dauer bis zu 3 Monaten unterliegen keinem Konsultationsverfahren.

 

Bei Standortprojekten oder Auszeit- und Reiseprojekten, welche länger als 3 Monate andauern, unterstützt und berät unser Träger das Jugendamt bei der Durchführung des Konsulationsverfahrens.

 

Übersetzungen der Dokumente und Formulare in die spanische Sprache wird durch das Projekt gewährleistet.

 

Das Projekt Neue Horizonte steht im ständigen Austausch mit den spanischen Institutionen und steht ebenfalls für Fragen und Klärungen gern zur Verfügung.

 

Alle Jugendlichen werden grundsätzlich beim Einwohnermeldeamt, beim spanischen Jugendamt sowie beim deutschen Konsulat und der Ausländerbehörde gemeldet und erfüllen damit alle europäischen Voraussetzungen zum rechtskonformen Aufenthalt in Spanien.